Allgemeine Geschäftsbedingungen Conquest e.V.

§ 1 Angebot und Vertragsschluß
(1) Vertragspartner sind der Teilnehmer (im folgenden Vertragspartner genannt) und der Conquest e.V.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn uns der Vertragspartner die nötigen Informationen zu seinem Charakter und die von ihm unterschriebenen AGB's zugeschickt hat UND auch die Teilnahmekosten, welche in der Anmeldung aufgeführt sind, überwiesen hat. Die Summe in der Empfangsbestätigung der Anmeldung hat nur einen garantierten Bestand von 5 Tagen bis zum Geldeingang, danach wird es gemäß der Preisstaffelung gegebenenfalls teurer.
(3) Das Teilnahmeentgelt wird sofort mit dem Eingang der Empfängsbestätigung der Anmeldung fällig.

§ 2 Rücktritt des Vertragspartners
(1) Tritt der Vertragspartner vom Vertrage zurück, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
(2) Die Rücktrittsentschädigung beträgt mindestens 10,- €.
(3) Die Entschädigung beträgt bei Rücktrittserklärung des Vertragspartners
- mehr als 2 Monate vor Anmeldeschluß 10% des Teilnahmeentgeltes
- mehr als 1 Monat vor Anmeldeschluß 30% des Teilnahmeentgeltes
- nach dem Anmeldeschluß 65% des Teilnahmeentgeltes.
(4) Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung ist das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Vertragspartner nicht vor diesem Tage wirksam zurückgetreten ist.
(5) Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters
(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder uns die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von uns zu vertretenden Umständen überschritten wird.
(2) In den vorgenannten Fällen erhält der Vertragspartner das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.
(3) Wir behalten uns vor, vom Vertrage zurückzutreten, sofern der Vertragspartner das Teilnahmeentgelt vier Wochen nach der Anmeldebestätigung noch nicht geleistet hat.

§ 4 Haftung für Schäden
(1) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken ( z.B. Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen u.ä.) bewusst. Er verpflichtet sich, selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer offiziellen Sicherheitsüberprüfung des Conquest e.V. zu unterziehen. Als ungeeignet eingestufte Ausrüstung, insbesondere Waffen, darf nicht verwendet werden.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung nach Kräften zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten sowie übermäßiger Alkoholkonsum und der Konsum von Drogen lt. BtMG.
(3) Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an diesem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Jeder Spieler haftet für die von ihm verursachten Schäden an Person und Sache selbst und trägt die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
(4) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
(5) Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt.

§ 5 Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat.

§ 6 Teilnahme von Minderjährigen
(1) Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist für Minderjährige prinzipiell nur möglich, wenn sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Sofern die Erziehungsberechtigten nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen und die Aufsichtspflicht über den Minderjährigen ausüben, müssen Sie für die Dauer der Veranstaltung sowie für die Dauer der An- und Abreise die Personensorge für den Minderjährigen im Sinne von §2 Absatz 2 Nr. 2 Jugendschutzgesetz sicherstellen. Die ermächtigte Begleitperson ist allein aufsichtspflichtig für den Minderjährigen.
(3) Der Veranstalter unterliegt keinerlei Aufsichtspflicht für den Minderjährigen. Eine Begleitperson kann nur als Teilnehmer den Minderjährigen begleiten, da anderes die Veranstaltung erheblich stören würde.

§ 7 Verjährung
(1) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

§ 8 Vertragsänderungen und Zusagen
(1) Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den 1. bzw. 2. Vorsitzenden.

§ 9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs - und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Chemnitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Chemnitz.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Reisebedingungen oder des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und dem Regelungsziel am nächsten entspricht.
(5) Alle Angaben entsprechen dem Stande der Drucklegung. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druckfehlern bleibt dem Conquest e.V. vorbehalten.


Adresse:
ConQuest e.V.
Vereinsvorstand:
Thomas Müller
Josephinenstr. 19
09113 Chemnitz
email: thomas@conquest-ev.de
Tel: 0049-(0)371-4042676
Fax: 0049-(0)371-4028676