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ur Förderung von Handel und Wandel und zur Mehrung des allgemeinen Reichtums sei hiermit der Wille des erlauchten Großfürsten Wassilij IV. kundgetan, dass in ganz Bjelawa einheitliche Maße und Gewichte gelten sollen.
Ferner sei das Münzregal fürderhin alleinig der Großfürstlichen Schatzkammer zuerkannt

Folgende Maße sollen im Reiche Geltung finden:

Für die Messung der Längen:

Die Totska, von der 100 seien ein Diuim, den die Mittelländer ein Zoll nennen.
Das Fut, welches seien 12 Diuim und die Mittelländer ein Fuß nennen.
Das Werschok, von dem 16 seien ein Arschin.
Der Saschen, welcher da sei 3 Arschin oder 7 Fut.
Die Werst, welche da 500 Saschen betrage.

Für die Messung der Flächen:

Die Dessjatine, welche da sein 2400 Saschen im Quadrate.

Für die Messung der Gewichte:

Das Funt, von welchem 40 ein Pud sein sollen.
Der Berkowetz, von welchem einer 10 Pud entsprechen soll.

Für die Messung von allerlei Flüssigkeiten und Schüttgütern nach dem Raume, die sie verdrängen:

Das Tscharki, von welchem 10 sein sollen eine Kruschka.
Wiederum 10 Kruschki seien ein Wedro.
Die Botschka, welche da 40 Wedro umfasse.

Ein jeder Händler oder Handwerker ist hiermit verpflichtet, den Inspekteuren des Großfürstlichen Eich- und Münzamtes zu jeder Zeit Zutritt zu gewähren, um die Güte seiner Maßstäbe und Gewichte zu prüfen.

Sergej Abramowitsch
Geheimer Staatssekretär
Großfürstlich bjelawisches Eich- und Münzamt