
ie Art und Weys in der die bjelawischen Herrscher ihr Reich verwalten, mag dem Fremden oft ungewöhnlich und complizirt erscheynen, jedoch ist's in einem Lande mit solch wechselvoller Historia nicht zu verübeln, dass so manches Geschäft, mit einem Wust von Traditionen beladen, ganz eygne verschlungne Wege zu gehn pflegt.
Alleyniger Herrscher Bjelawas ist der Großfürst, in der Landessprache Weliki Knjas genannt. Er wird von der bjelawischen Adelsversammlung, dem Sejm gewählt. Jede bjelawische Adelsfamilie, selbst der geringste Szlachtize hat in dieser Versammlung, die nur wenig Male im jahre zusammentritt, eine Stimme. Da der Sejm stets einstimmig entscheiden muss, kann sich eine solche Wahl oft über eyne längere Zeit erstrecken. Die Geschäfte der Regierung führt in der Zwischenzeit der Kronrat, welcher auch in Kriegsläuften, so der Fürst mit seinem Heere ist oder im Auslande weylt. Im Kronrate finden sich die höchsten Lehnsmänner und -frauen des Großfürste, die Fürsten der jeweiligen Provinzen. Darüber hinaus sind auch ein Abgesandter der Klöster und das Oberhaupt des Ritterordens zu Eiche und Schwert Mitglieder des Kronrates. Den Kosaken steht ein Platz im Kronrate für ihren Ataman ebenso zu, wie ihre Hetleute im Sejm gehöret werden können, doch machen sie von diesem Privilege kaum einmal Gebrauch.
Die Macht über die einzelnen Provinzen liegt bei deren Fürsten, den Wojewoden, welchen wiederum zahlreiche Adlige als Lehnsleute dienen. Doch gibt es einige begüterte Bojaren mit Landbesitz, die es an Macht und Einfluß bei Hofe wohl mit den Woiewoden aufnehmen. Die Zahlreichen Szlachtizen schließlich, die Adelsfamilien auf dem platten Lande nennen oft nicht mehr als einige Dörfer, einen Marktflecken oder ein Rittergut ihr eygen, wobei die höheren unter ihnen den Titel eines Starosten tragen, was in den Mittellanden eynem Barone gleichkommt.
Ronderan Gorninger
Weltenbummler und Philosoph
"Länder und Leut' in den Mittellanden"
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